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Steuerberaternews

Neuigkeiten vom Steuerberater

Die üblichen (Weihnachts-)Geschenke an Geschäftspartner ohne eine entsprechende Werbewirksamkeit (z.B. ohne Aufdruck des Logos) werden grundsätzlich ertragsteuerlich als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen angesehen. Weiterlesen … (Quelle: Höllermeier Schaller & Partner, Steuerberater Salzburg)

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